Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Geltungsbereich, Vertragsabschluss
1.1 Diese Geschäftsbedingung gelten für Verträge über die Überlassung von Hotelzimmern, die damit verbundene Bewirtschaftung sowie alle denn Kunden (einheitliche Bezeichnung für Besteller, Veranstalter, Gast usw.) erbrachten weiteren Leistungen des Hotels.
1.2 Der Vertrag bzgl. O.g. Leistungen kommt durch die Auftragsbestätigung des Hotels mit dem Kunden zustande. Nur diese Geschäftsbestätigung sind Vertragsbestandteil; etwaige Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht anerkannt.
1.3 Hat ein Dritter für einen Kunden bestellt, dann haftet er dem Hotel gegenüber mit dem Kunden als Gesamtschuldner. Diese Geschäftsbedingungen gelten auch für den bestellenden Dritten.
1.4 Eine Unter-oder Weitervermietung bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Hotels.
2. Preise, Preisanpassung, Mindestumsätze, Vorauszahlung, Sicherheitsleistung
2.1 Die Preise bestimmen sich nach der im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen Preisliste, die auf Aufforderung jederzeit vorgelegt wird. Sie schließen die jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer ein. Eine Erhöhung der Mehrwertsteuer nach Vertragsschluss geht zu Lasten des Kunden.
2.2 Sind in der Auftragsbestätigung feste Preise genannt und liegen zwischen Vertragsabschluss und Leistungserbringung mehr als 4Monate, ist das Hotel berechtigt den vereinbarten Preis angemessen, höchstens jedoch um 10% anzuheben.
2.3 Falls ein Mindestumsatz vereinbart worden ist und dieser nicht erreicht wird, kann das Hotel 100% des Differenzbetrages als entgangenen Gewinn verlangen, sofern nicht der Kunde gar keinen oder einen niedrigeren entgangenen Gewinn nachweist. Dem Hotel bleibt der Nachweis und die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens vorbehalten.
2.4 Das Hotel ist berechtigt bei Vertragsschluss oder anschließend, 50% des voraussichtlichen Gesamtumsatzes als Vorauszahlung zu verlangen. Bei Kunden mit Sitz oder Wohnsitz im Ausland kann das Hotel bis zu 100% des voraussichtlichen Gesamtumsatzes als Vorauszahlung verlangen. Wahlweise kann das Hotel in diesem Fall eine geeignete Sicherheitsleistung von dem Kunden verlangen.
3. Reservierung, Rücktrittsrechte
3.1 Bei abgeschlossenen Hotelaufnahmeverträgen, bei denen der Kunde innerhalb einer gewissen Frist den Rücktritt vom Vertrag erklären kann( Reservierung), erlischt das Rücktrittsrecht- auch für den Kunden der Reiseveranstalter ist- wenn nicht innerhalb der in der Reservierung genannten Frist der Rücktritt schriftlich gegenüber dem Hotel erklärt wurde. Ist keine Frist genannt, kann der Rücktritt spätestens einen Monat vor Beginn der Leistungserbringung schriftlich gegenüber dem Hotel erklärt werden.
3.2 Sofern der Kunde das Recht hat, innerhalb einer gewissen Frist zurückzutreten, kann auch das Hotel in diesem Zeitraum zurücktreten, wenn Anfragen anderer Kunden nach den vom Kunden reservierten Zimmern vorliegen und der Kunde auf Rückfrage des Hotels nicht auf sein Rücktrittsrecht verzichtet.
4. Rücktritt des Kunden ( Abbestellung, Stornierung), Gestaffelter, Pauschalierter Schadensersatz
4.1 Für gebuchte Leistungen ist das vereinbarte Entgelt auch dann zu zahlen, wenn der Kunde vor dem vereinbarten Anreisetag von der Buchung zurücktritt (bzw. die Buchung abbestellt, storniert etc.), es denn, der Rücktritt erfolgt innerhalb einer vereinbarten Reservierungsfrist gemäß Ziff.3.
4.2 Das Hotel ist berechtigt, dem Kunden bei einem Rücktritt außerhalb einer vereinbarten Reservierungsfrist gemäß Ziff.3 folgende Pauschalen zu berechnen.
4.2.1 Bei der Buchung von mehr als 20 Hotelzimmern Zugang der Rücktrittserklärung
- früher als drei Monate vor Anreisedatum: Die Berechnung der vereinbarten Zimmerpreises entfällt.
- ab drei Monaten bis 45 Tag vor Anreisedatum: 50% des vereinbarten Zimmerpreises.
- ab dem 44. Tage bis zum 21. Tag vor Anreisedatum: 80% des vereinbarten Zimmerpreise.
- nach dem 21.Tag vor Anreisedatum: 100% des vereinbarten Zimmerpreises.
4.2.2 Bei der Buchung von 5 bis 20 Hotelzimmern und Zugang der Rücktrittserklärung
- früher als bis zum 45.Tag vor Anreisedatum: Die Berechnung der vereinbarten Zimmerpreises entfällt.
- ab dem 45 Tag bis zum 30. Tag vor Anreisedatum: 50% des vereinbarten Zimmerpreises.
- ab dem 29. Tage bis zum 14. Tag vor Anreisedatum: 80% des vereinbarten Zimmerpreises.
- nach dem 14.Tag vor Anreisedatum: 100% des vereinbarten Zimmerpreises.
4.2.3 Bei der Buchung von weniger als 5 Hotelzimmern und Zugang der Rücktrittserklärung
- früher als bis zum 30.Tag vor Anreisedatum: Die Berechnung der vereinbarten Zimmerpreises entfällt.
- ab dem 29 Tag bis zum 14. Tag vor Anreisedatum: 50% des vereinbarten Zimmerpreises.
- nach dem 8.Tag vor Anreisedatum: 100% des vereinbarten Zimmerpreises.
4.3 Hinsichtlich sonstiger bestellter Speisen und Getränke, die nicht in der Zimmerbestellung mit enthalten sind (Unterkunft plus Verpflegung in einer Summe), hat der Kunde unabhängig vom Zeitpunkt der Stornierung 40% des vereinbarten Preises als pauschalierten Schadensersatz zu leisten. Wurde ein Preis nicht vereinbart, richtet sich der Schadensersatz nach der aktuellen Preisliste des Hotels, die auf Aufforderung jederzeit vorgelegt wird.
4.4 Ersparte Aufwendungen sowie Schäden des Hotels aufgrund des Rücktritts sind damit abgegolten. Schließt das Hotel für die gebuchte und vorzeitig stornierte Beherbergung mit einem Ersatzkunden einen gleichwertigen Beherbergungsvertrag, entfällt die Zahlungspflicht des Kunden gemäß den Ziff.4.2, 4.3. Dem Kunden bleibt im Übrigen der Nachweis eines ausgebliebenen oder eines niedrigeren Schadens vorbehalten. Dem Hotel bleibt der Nachweis und die Geltendmachung eines höheren Schadens vorbehalten.
5. Weckaufträge, Post, Fundsachen
5.1 Das Hotel ist bemüht, Weckaufträge mit größtmöglicher Sorgfalt auszuführen.
5.2 Zu Händen des Kundenbestimmte Nachrichten, Post- und Warensendungen werden vom Hotel mit Sorgfalt behandelt. Das Hotel übernimmt die Aufbewahrung. Zurückstellung und – auf Wunsch gegen Aufgeld- die Nachsendung derselben.
5.3 Zurückgelassene Sachen des Kunden werden auf Anfrage auf Risiko und Kosten des Kunden diesem nachgesandt. Das Hotel bewahrt die Sachen6 Monate auf und berechnet dafür eine angemessene, hierfür übliche Gebühr, die sich nach dem Aufwand für die Verwahrung richtet. Nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist werden die Sachen, sofern ein erkennbarer Wert besteht, dem lokalen Fundbüro übergeben.
5.4 Das Hotel haftet für eine Verletzung der Pflicht nach Ziff.5 nur für Vorsatz grobe Fahrlässigkeit.
6. Haftung, Verjährung, Verwahrung
6.1 Das Hotel haftet für die Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns. Sollten Störung oder Mängel an den Leistungen des Hotels auftreten, wird sich das Hotel auf unverzügliche Rüge des Kunden bemühen, für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist seinerseits verpflichtet, das ihm zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden möglichst gering zu halten.
6.2 Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des Leben, des Körpers oder der Gesundheit, wenn eine gesetzlicher Vertreter des Hotels, ein elitender Angestellter oder ein Erfüllungsgehilfe des Hotels die Pflichtverletzung zu vertreten hat.
6.3 Im Falle der Verwahrung, die eine gesonderte schriftliche Vereinbarung voraussetzt und zu deren Abschluss das Hotel nur unter den Voraussetzung des §702 Abs. 3BGB verpflichtet ist, haftet das Hotel nur für Vorsatz grobe Fahrlässigkeit seiner gesetzlichen Vertreter, leitenden Angestellten und Erfüllungsgehilfen. Eine etwaige Haftung des Hotels ist insoweit auf höchstens 1.500,00/Einzelfall begrenzt; für Geld, Wertpapiere und Kostbarkeiten i.S.d § 702 BGB reduziert sich der Haftungshöchstbetrag auf 400,00/Einzelfall.
6.4 Die §§ 536, 536a BGB finde keine Anwendung. Das Hotel haftet nicht für Diebstahl und Beschädigung von Kleidern sowie mitgebrachter Gegenstände des Kunden und dessen Begleiter.
6.5 Die Verjährungsfrist beträgt für alle Ansprüche des Kunden sechs Monate, gerechnet ab Beendigung der Beherbergung. Dies gilt nicht für eine Haftung wegen Vorsatzes.
6.6 Eine Verwahrung bedarf ausdrücklicher Vereinbarung. Aufrechnung, Minderung oder Zurückbehaltung sind für den Kunden nur bei unstreitigen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen zulässig.
6.7 Die Schadenersatzansprüche des Kunden erlöschen, wenn und soweit der Kunde nicht unverzüglich nach Kenntniserlangung schriftlich Anzeigen beim Hotel vom Schaden (Verlust, Zerstörung oder Beschädigung) macht. Dies gilt nicht im Falle vereinbarter Aufbewahrung bzw. bei Verschulden des Hotelpersonals (§703BGB).
6.8 Die Verjährungsfrist beträgt für alle Ansprüche des Kunden 6 Monate, gerechnet ab Beendigung des Vertrages. Dies gilt nicht für eine Haftung wegen Vorsatzes.
7. Rücktrittsrecht im Fall höherer Gewalt
Im Falle höherer Gewalt (Brand, Streik, o.ä) oder sonstiger, vom Hotel nicht zu vertretender Hinderungsgründe, die das Hotel selbst unter Aufbringung üblicher und zumutbarer Anstrengung an der Leistungserbringung hindern, insbesondere solche außerhalb der Einflusssphäre des Hotels, behält sich das Hotel das Recht vor, vom Vertrag zurückzutreten, ohne dass dem Kunden hieraus Ansprüche, insbesondere auf Schadensersatz zustehen.
8. Schädigungen durch den Kunden, Haftung des Kunden
8.1 Für schuldhaft herbeigeführt Beschäftigung oder Verluste i.S.d § 276 BGB haftet der Kunde dem Hotel. Bereits leichte Fahrlässigkeit begründet die Ersatzpflicht des Kunden.
8.2 Dasselbe gilt für Schäden, die Dritte verursachen, soweit sich diese auf Veranlassung des Kunden im Hotelaufhalten.
9. Nutzung von Hotelräumlichkeiten, eingebrachte Gegenstände
9.1 Die Anbringung von Dekorationsmaterial o.ä., sowie die Nutzung von Flächen im Hotel außerhalb der angemieteten Räume. Z.B. zu Ausstellungszwecken, bedürfen der schriftlichen Einwilligung des Hotels und können von der Zahlung einer zusätzlichen Vergütung abhängig gemacht werden.
9.2 Diese und sonstige von den Kunden eingebrachte Gegenstände müssen den örtlichen feuerpolizeilichen und sonstigen öffentlich-rechtlichen Vorschriften entsprechen.
9.3 Wenn sie nicht sofort, spätestens jedoch innerhalb von 12 Stunden nach Veranstaltungsende abgeholt werden, erfolgt eine Lagerung im Hotel, für die eine angemessene, hierfür übliche Vergütung, mindestens in Höhe der Mietkosten für den benutzten Raum, vom Kunden geschuldet wird. Wahlweise kann das Hotel die Sachenauf Kosten des Kunden bei Spedition o.ä. einlagern.
9.4 Vom Kunden zurückgelassener Müll, Verpackungen etc. können auf Kosten des Kunden vom Hotel entsorgt werden.
10. Behördliche Erlaubnisse, Abgabenpflicht, Einrichtungen
10.1 Für eine Veranstaltung notwendige behördliche Erlaubnisse hat sich der Kunde rechtzeitig und unaufgefordert auf eigene Kosten zu beschaffen. Ihm obliegt die Einhaltung öffentlich rechtlicher Auflage und sonstiger Vorschriften.
10.2 Für die Veranstaltung an Dritte zu zahlende Abgaben, insbesondere GEMA-Gebühren, Vergnügungssteuer usw., hat der Kunde unmittelbar an den Gläubiger zu entrichten. Von eventuellen Rückgriffsansprüchen dieser Gläubiger stellt der Kunde das Hotel frei.
10.3 Soweit das Hotel für den Kunden technische oder sonstige Einrichtungen bzw. Leistungen von Dritten beschafft, handelt es im Namen und für Rechnung des Kunden, dieser haftet für die pflegliche Behandlung und ordnungsgemäße Rückgabe der Einrichtungen und stellt das Hotel von allen Ansprüchen Dritter aus der Überlassung frei.
11. Verzehr
Der Kunde darf mitgebrachte Speisen und Getränke grundsätzlich weder auf Veranstaltungen noch im Hotelzimmer verzehren. Sonderfälle (z.B. nationale Spezialitäten) kann darüber eine schriftliche Vereinbarung getroffen werden. Im Fall wird dem Kunden eine Service-Gebühr bzw. Korkengelt i.H. des dem Hotel entgangenen Gewinnes, der sich nach der aktuellen Preisliste des Hotels bemisst, in Rechnung gestellt. Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass dem Hotel durch das Mitbringen von Speisen und Getränke kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.
12. Tendenzveranstaltungen, Werbemaßnahmen, Veröffentlichungen, Einwilligungsvorbehalt
12.1 Der Kunde verpflichtet sich, das Hotel unverzüglich unaufgefordert, spätestens jedoch bei Vertragsabschluss darüber aufzuklären, dass die Leistungserbringung und/ oder die Veranstaltung, sei es aufgrund ihres politischen, religiösen oder sonstigen Charakters geeignet ist, öffentliches Interesse hervorzurufen oder auf sonstige Weise die Belange des Hotels zu beeinträchtigen.
12.2 Zeitungsanzeigen, sonstige Werbemaßnahmen und Veröffentlichung, die einen Bezug zum Hotel aufweisen und/oder die beispielsweise Einladungen zu Vorstellungsgesprächen bzw. Verkaufsveranstaltungen enthalten, bedürfen grundsätzlich der schriftlichen Einwilligung des Hotels.
12.3 Verletzt der Kunde die Aufklärungspflicht gemäß Ziff. 12.1 und/oder lanciert Anzeigen/Werbemaßnahmen /Einladungen etc. i.S.v. Ziff. 12.2 ohne vorherige Einwilligung, hat das Hotel das Recht die Veranstaltung ohne Einhaltung einer Frist abzusagen. In diesem Fall gelten Ziff.4 der allgemeinen Bedingungen (Zahlung der Miete und der angemessenen Vergütung). Der Kunde stellt das Hotel in diesem Fall für alle aus der Absage der Veranstaltung resultierenden Ersatzsprüche Dritter frei.
13. Ankunft, Abreise, kein Anspruch auf Bereitstellung eines Bestimmten Zimmers
13.1 Gebuchte Zimmer stehen dem Kunden ab 14.00 Uhr zur Verfügung. Sie müssen am Abreisetag spätestens um 11.00Uhr geräumt sein.
13.2 Sofern nicht ausdrücklich eine spätere Ankunftszeit vereinbart wurde, hat das Hotel das Recht, gebuchte Zimmer nach 18.00 Uhr anderweitig zu vergeben, ohne dass der Kundehieraus einen Anspruch herleiten kann.
13.3 Räumt der Kunde das Zimmer nach 11.00 Uhr, ist das Hotel befugt, dem Kunden den Ihm hierdurch entstehenden Schaden für die weitere Nutzung des Zimmers zu berechnen und zwar pauschaliert i. H. v. 50 Euro bei einer geräumten Rückgabe bis 15 Uhr und in Höhe des vereinbarten Zimmerpreises /Tag bei einer geräumten Rückgabe nach 15.00 Uhr. Dem Kunden steht es frei, dem Hotel nachzuweisen, dass ihm keine oder eine geringere Schaden entstanden ist.
13.4 Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf Bereitstellung bestimmter Zimmer oder Räumlichkeiten. Sollte dies in der Auftragsbestätigung zugesichert worden sein, die Zimmer aber nicht verfügbar sein, ist das Hotel verpflichtet, sich um gleichwertigen Ersatz im Haus oder in anderen, zumutbaren Hotel zu bemühen.
14. Zahlung, Aufrechnungsverbot
14.1 Nicht kalendermäßig fällige Rechnungen sind binnen 10 Tage nach Rechnungszugang fällig. Nach Ablauf dieser Frist, kommt der Kunde ohne Mahnung in Verzug (§286 BGB). Ab Verzugseintritt ist die Rechnung mit 5% über dem jeweiligen Basiszinssatz gemäß DÜG zu verzinsen. Dem Hotel bleibt der Nachweis und die Geltendmachung eines höheren Schadens vorbehalten.
14.2 Der Kunde kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftig zuerkannten Forderung gegenüber einer Forderung des Hotels aufrechnen.
15. Erfüllungsort, Anwendbares Recht, Gerichtsstand
Erfüllungsort ist für beide Seiten der Ort des Hotels. Es gilt deutsches Recht. Gerichtsstand ist im kaufmännischen Verkehr Berlin.
16. Schriftform, Salvatoriche Klausel
16.1 Abweichende Vereinbarungen oder Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dasselbe gilt für die Abbedingung des Schriftformerfordernisses.
16.2 In Bezug auf Klauseln dieses Vertrages, die gegen die §§ 305 ff.-309BGB verstoßen, gilt ersatzweise das dies positive Gesetzrecht. Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages aus anderen als auf den §§ff.-309 BGB beruhenden Gründen unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch der Vertrag im Übrigen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung gilt vielmehr als durch eine solche Bestimmung ersetzt, welche dem wirtschaftlichen Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung in rechtswirksamer Weise am nächsten kommt. Gleiches gilt für etwaige Vertragslücken.